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Türschlösser spielen im Alltag nicht nur eine entscheidende Rolle im Bereich der Sicherheit, sondern auch bei den wachsenden Anforderungen an Barrierefreiheit und Funktionalität in Gebäuden. Als Experte für Schlosstechnik im Rettungswesen versteht die Firma Hachenbruch die Bedeutung hochwertiger Schlösser und bieten Ihnen innovative Lösungen, die Ihren jeweiligen individuellen Bedürfnissen gerecht werden.
In Notfallsituationen kann schnelles Handeln Leben retten. Genau hier kommen unsere Panikschlösser zum Einsatz. Ein Panikschloss ermöglicht es, eine Tür von innen zu jeder Zeit zu öffnen, auch wenn sie von außen verschlossen ist.
Dies ist insbesondere bei der Absicherung von Fluchtwegen von großer Bedeutung, da selbstverriegelnde Panikschlösser ein sicheres Verlassen des Gebäudes ermöglichen.
Durch die Panikschloss-Funktion sind die Türen von Hachenbruch mit einem einzigen Handgriff schnell zu öffnen. Der automatische Selbstverriegelungsmechanismus gewährleistet einen sicheren Verschluss, sobald die Tür ins Schloss fällt. Panikschlösser erfüllen somit drei grundlegende Funktionen, die für eine erhöhte Gebäudesicherheit von zentraler Bedeutung sind.
Schlosstechnik
Welche Normen regeln die Panikschlösser?
Der Einsatz von Panikschlössern ist in den Normen Din EN-179 und Din EN-1125 geregelt. Die beiden Normen unterscheiden sich in der Anforderung an das Gebäude.
Ob die Din EN-179 oder die DIN EN-1125 greift, hängt jeweils davon ab, ob es sich um Notausgangsverschlüsse oder um Panikverschlüsse handelt.
In beiden Fällen ist ein Panikschloss jedoch zwingend vorgeschrieben.
Unsere Panikschlösser bieten eine Vielzahl von Funktionen, die die Sicherheit Ihrer Gebäude erhöhen:
- schnelle Öffnung der Tür im Notfall für eine rasche Evakuierung.
- kontrollierter Zutritt, um unbefugtes Betreten zu verhindern.
- zuverlässiger Einbruchschutz, um Ihre Werte zu schützen
- anerkannte Verriegelung von Versicherungen für die optimale Absicherung
Wo kommen Panikschlösser zum Einsatz?
Die DIN EN-179 regelt die Notausgangsverschlüsse. Diese kommen dann zum Einsatz, wenn die Ausgänge und die Beschläge den Menschen im Gebäude vertraut sind und wenig oder kein Publikumsverkehr vorhanden ist. Die möglichen Einsatzgebiete sind:
- Laboratorien
- Altersheime
- Bürogebäude
Die DIN EN-1125 hingegen regelt die Panikverschlüsse. Diese kommt dann zum Einsatz, wenn Paniksituationen entstehen können und die Ausgänge und Beschläge nicht allen Menschen vertraut sind und Publikumsverkehr vorhanden ist. Die möglichen Einsatzgebiete sind:
- Stadien
- Flughäfen
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer fachlichen Kompetenz im Bereich der Panikschlösser zur Seite und beraten Sie zu Ihren jeweiligen Möglichkeiten. Auch maßgeschneiderte Lösungen sind für uns problemlos umsetzbar.
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von den hochwertigen Systemen überzeugen.